Gestängesteuer, die

Gestängesteuer, die

Die Gestängesteuer, plur. die -n, im Bergbaue, eine Steuer, welche zuweilen, wenn ein Gestänge sehr weit schiebet, zu dessen Unterhaltung von denen gegeben wird, welche mittelbarer Weise Nutzen davon haben.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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