Gesundheitsrath, der

Gesundheitsrath, der

Der Gesundheitsrath, des -es, plur. die -räthe. 1) Ein aus Ärzten bestehendes Collegium, welches Dinge, welche die Gesundheit der Einwohner eines Ortes oder einer Provinz betreffen, zu verordnen hat; ohne Plural. Ein solcher Gesundheitsrath wird in manchen Ländern ein Collegium Sanitatis, oder Sanitäts-Collegium genannt. 2) Von Individuis, ein Mitglied eines solchen Gesundheitsrathes. Im Scherze auch zuweilen ein jeder Arzt, so fern er Rathschläge zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit ertheilet.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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