Gevollmächtigen

Gevollmächtigen

Gevollmächtigen, verb. reg. act. mit Vollmacht versehen; wofür doch bevollmächtigen üblicher ist, S. dasselbe. Am meisten wird von diesem Zeitworte noch das Mittelwort in Gestalt eines Hauptwortes gebraucht, ein Gevollmächtigter, für Bevollmächtigter, ungeachtet auch dieses theils richtiger, theils der anständigen Sprechart gemäßer ist.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Bevollmächtigen — Bevollmächtigen, verb. reg. act. mit Vollmacht versehen, Vollmacht ertheilen. Jemanden bevollmächtigen. Jemanden zu einem Geschäfte bevollmächtigen. Er ist Bevollmächtigter, er hat von mir Vollmacht. Nieders. mächtigen, ehedem befulworten.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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