Gewährbrief, der

Gewährbrief, der

Der Gewährbrief, des -es, plur. die -e, in den Oberdeutschen Gerichten, eine Urkunde, vermittelst welcher der Kläger in die Gewähr, d.i. in den Besitz der Güter des Beklagten gesetzet wird. S. die Gewähr 2.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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