- Gewaltbrief, der
Der Gewaltbrief, des -es, plur. die -e, im Oberdeutschen, eine Urkunde, worin jemanden zu einem Geschäfte Gewalt, d.i. Vollmacht ertheilet wird. Zuweilen auch das Beglaubigungsschreiben der Gesandten. S. Gewalt 3, 1).
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.