Machtgeber, der — * Der Machtgêber, des s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Machtgeberinn, ein im Hochdeutschen gleichfalls fremdes Wort, diejenige Person zu bezeichnen, welche einer andern Vollmacht zu etwas ertheilet; im Oberd. auch der Gewaltgeber … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Anwalt — (lat. Procurator), 1) ein Bevollmächtigter zu einem bestimmten Geschäft, vorzüglich vor Gericht: 2) der Vertreter einer streitenden Partei im Civilproceß, welcher Handlungen für dieselbe vornimmt u. sie überall repräsentiren kann, außer bei einer … Pierer's Universal-Lexikon
Urkunde — (lat. Instrumentum), 1) im weitesten Sinne jedes Beweismittel, mit Einschluß der Zeugen; 2) im engeren Sinne ein lebloser, von Menschenhand gefertigter Gegenstand, welcher entweder zur Erhaltung des Andenkens an irgend eine Begebenheit od. zur… … Pierer's Universal-Lexikon
Gewalt, die — Die Gewalt, plur. inus. außer in einigen wenigen einzelnen Fällen, die Gewalten, und in Niedersachsen die Gewälter. 1. Überlegene Macht, Überlegenheit in der Macht. 1) Überhaupt. Pochet nicht so hoch auf eure Gewalt, Ps. 75, 6. Gewalt geht oft… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart