- Glockenläuter, der
Der Glockenläuter, des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, dessen Amt es ist, die Glocken zum Behuf des Gottesdienstes zu läuten, und der, wenn die Glocken durch Treten geläutet werden, auch der Glockentreter heißt.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.