Goldgülden, der

Goldgülden, der

Der Goldgülden, an einigen Orten auch Goldgulden, des -s, plur. ut nom. sing. eine Goldmünze, welche ehedem sehr häufig in verschiedenen Ländern gepräget wurde, in manchen auch noch jetzt theils in Natura, theils als eine Rechnungsmünze üblich ist. Heut zu Tage gilt ein Hannöverischer Goldgulden 2 Thlr. 3 Gr. ein gestämpelter Holländischer, welcher aber eine Silbermünze ist, 18 Gr. 3 Pf. ein ungestämpelter Holländischer, 16 Gr. 6 Pf. ein Goldgülden im Reiche, 2 Thlr. ein Rheinischer Goldgülden, 2 Thlr. 2 Gr. ein Rheinischer Gulden oder Goldgulden, eine Goldmünze, welche in Aachen geschlagen worden, 2 Thlr. 4 Gr. Alles in Louis d'or zu 5 Thlr. gerechnet. In den Sächsischen Gerichten wird ein Goldgülden zu 1 Thlr. 22 Gr. 6 Pf. gerechnet. Diese Münze hat den Nahmen Goldgülden, der sonst eine Tavtologie seyn würde, zum Unterschiede von den silbernen Gulden. S. Gulden und Gülden.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Goldgulden — Der Gulden (von mhd. guldin (pfenni(n)c/florin) ‚Goldmünze‘) ist eine historische Münze (ursprünglich aus Gold, später auch aus Silber) und Währungseinheit mehrerer Staaten. Die reguläre Abkürzung ist fl. oder f. für Fiorino, lat. florenus aureus …   Deutsch Wikipedia

  • Goldgulden — (Gulden, Guldiner), eine nach dem Muster des Florens (s. Fiorino, Tafel »Münzen III«, Fig. 12), aber mit fast einem Drittel Silberzusatz, in Deutschland allgemein geprägte Goldmünze (s. Tafel »Münzen IV«, Fig. 8). Von den G. der rheinischen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Goldgülden — Goldmünze, aus dem Florenus im 14. Jahrh. in den Hansestädten entstanden, nach Gepräge, Gewicht u. Feinheit derselben; später schlugen sie die rheinischen Kurfürsten u. dann fast alle Münzstände Deutschlands. Nach Kaiser Ferdinands Edict von 1559 …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Ducāten, der — Der Ducāten, plur. ut nom. sing. eine Gold und Silbermünze, welche seit ihrem Ursprunge einen verschiedenen Werth gehabt hat, in Deutschland jetzt eine Goldmünze ist, welche gemeiniglich 2 Rthlr. 18 bis 20 Gr. gilt; dagegen man in Italien und… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Stabler, der — Der Stabler oder Stäbler, des s, plur. ut nom. sing. 1. Eine zum Zeichen der richterlichen oder befehlshabenden Gewalt mit einem Stabe versehene Person, in welchem Verstande dieses Wort nur noch in einigen Gegenden üblich ist. So werden die… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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  • Chronologie der Hansestadt Lübeck — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

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