Großding, das

Großding, das

Das Großding, des -es, plur. die -e, eine in Breslau übliche Benennung des ordentlichen Stadtgerichtes; zum Unterschiede von dem Kleindinge.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Beyfällig — * Beyfällig, adj. et adv. welches doch im Hochdeutschen nur in der Sprache der Gerichtsstuben und Kanzelleyen üblich ist. 1) In der ersten Bedeutung des Verbi, was jemanden beyfällt. Es ist mir nicht beyfällig, ich erinnere mich dessen nicht. 2)… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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