Grundbrief, der

Grundbrief, der

Der Grundbrief, des -es, plur. die -e, in einigen, besonders Oberdeutschen Gegenden, eine Urkunde, welche ein Lehens- oder Zinsherr dem Lehens- oder Zinsmanne über das ihm übertragene Grundstück gibt; der Lehensbrief, Erbzinsbrief, Zinsbrief.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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