Hülfsrecht, das

Hülfsrecht, das

Das Hülfsrêcht, des -es, plur. die -e, in den Rechten, die Befugniß, in den nöthigen Fällen die gerichtliche Hülfe oder Execution zu vollziehen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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