- Hülfssteuer, die
Die Hülfssteuer, plur. die -n, S. Hülfsgeld 2.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Hülfssteuer, plur. die -n, S. Hülfsgeld 2.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Mainz [1] — Mainz, sonst Erzbisthum im Niederrheinkreise, lag zum größten Theile auf der rechten Rheinseite in drei getrennten Gebietstheilen mit 150 QM. u. 350,000 Ew.; das Gebiet um M. umfaßte den nördlichen Theil von dem heutigen Hessen Dsrmstadt, den… … Pierer's Universal-Lexikon
Steuer [1] — Steuer (vom althochdeutschen Stiura, Hülfe, Gabe), heißt 1) im weitern Sinne jede von der Obrigkeit angeordnete Entrichtung, durch welche die Unterthanen Theile ihres Privatvermögens an die Obrigkeit zur Bestreitung der für diese nöthigen… … Pierer's Universal-Lexikon
Hülfsgeld, das — Das Hülfsgêld, des es, plur. doch nur von mehrern Summen, die er. 1) Diejenige Gebühr, welche der Schuldner für die gerichtliche Hülfe dem Richter entrichten muß; die Executions Gebühren. 2) Im Plural, Gelder, welche man jemanden zur Erreichung… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart