- Hägemahl, das
Das Hägemahl, des -es, plur. die -e, oder -mähler, in einigen Gegenden, z.B. in Thüringen, ein niederes Gericht, welches des Jahres ein oder mehrere Mahle, gemeiniglich im freyen Felde gehalten wird, Gränzirrungen, Felddiebereyen und andere Feldsachen zu entscheiden. Von dem folgenden hägen, halten, und Mahl, eine Versammlung, besonders gerichtliche Versammlung. S. Feldgericht.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.