Hägergut, das

Hägergut, das

Das Hägergut, des -es, plur. die -güter, eine nur in Niedersachsen übliche Benennung einer gewissen Art Dienst leistender Bauergüter, welche auch hagerische und holtensche Güter genannt werden. Die Besitzer solcher Güter, welche Hägermänner heißen, haben die völlige Nutzung, müssen aber dem Hägerherren oder Hägerjunker, d.i. dem Grundherren, gewisse Dienste leisten, ihm den Zehenten und einen bestimmten Erbzins geben. Ein neuer Besitzer muß um die Belehnung ansuchen und die Höhr bezahlen. Die Hägermänner stehen wegen dieser Güter unter einem besondern Hägergerichte, welches sein eigenes Hägerrecht hat.

Anm. Frisch schreibet dieses Wort Häker, erkläret es durch eine Art geringer Unterthanen, und scheinet es von Haken, einem in Niedersachsen bekannten Ackerwerkzeuge, abzuleiten. Allein es scheinet vielmehr zu Hag zu gehören, so fern dasselbe ehedem einen eingehägten Acker oder Bauerhof bedeutete. S. Hägerhufe. Im Schwedischen bedeutete Haker, welches Wort gleichfalls von Hag abstammet, so wie das Engl. Haw, einen abgesonderten kleinen Acker; wobey Ihre aus dem Westgothischen Gesetzbuche eine Stelle anführet, welche im Latein. so lautet: Si quis aedes suas a villa transportaverit, et aream illam coluerit, tum postea Haker dicitur, non vero Tofft vel area. S. Häker.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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