Haftgeld, das

Haftgeld, das

Das Haftgêld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, an einigen Orten das Angeld, welches zur Sicherheit oder Befestigung eines geschlossenen Kaufes darauf gegeben wird; der Haftpfennig. Wo ein Arrha oder Haftpfennig auf den Kauf gegeben worden u.s.f. heißt es in dem Würtemberg. Landrechte. An andern Orten ist es von dem Angelde noch verschieden, und da bedeutet es dasjenige, was nach geschlossenem Kaufe eines Gutes über der Kaufsumme der Gattinn des Verkäufers besonders gegeben, und in Obersachsen das Schlüsselgeld genannt wird; S. dieses Wort. An noch andern Orten ist es das Miethgeld. Es wird von einigen sehr seltsam von Hafen, ein Topf, abgeleitet, da es unstreitig von Haft, Befestigung, Festigkeit, abstammet. S. Angeld, Angabe und Handgeld.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Handgeld, das — Das Handgêld, des es, plur. von mehrern Summen dieser Art, die er. 1) Dasjenige Geld, welches man jemanden auf die Hand, d.i. zur Sicherheit eines geschlossenen Vertrages, gibt, indem dadurch beyde Theile gebunden und verpflichtet werden;… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Baufrist — (delay; délai; termine), die bei Erteilung von Genehmigungen für Privatbahnen seitens der Regierung vorgeschriebene Zeit, binnen der der Bau und die Inbetriebsetzung der Bahn bei sonstigem Erlöschen der Genehmigung oder Verfall der zur… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Draufgabe — Naturalrabatt exklusive (selten) * * * Drauf|ga|be 〈f. 19〉 = Handgeld (2) * * * Drauf|ga|be, die: a) etw., was [beim Vertrags od. Kaufabschluss] zugegeben wird: er wollte noch ein Bild als D.; b) (österr., sonst landsch.) Dreingabe; c) (österr.) …   Universal-Lexikon

  • Arrha — (v. gr. ἀῤῥαβών, Angeld, Aufgeld, Haftgeld, Handgeld), eine zum Zeichen eines Vertrags gegebene Sache, z.B. ein Ring, Geld. Die Wirkungen der A. sind verschieden, je nachdem sich dieselbe auf einen erst abzuschließenden od. bereits vollgültig… …   Pierer's Universal-Lexikon

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