Handgeld, das

Handgeld, das

Das Handgêld, des -es, plur. von mehrern Summen dieser Art, die -er. 1) Dasjenige Geld, welches man jemanden auf die Hand, d.i. zur Sicherheit eines geschlossenen Vertrages, gibt, indem dadurch beyde Theile gebunden und verpflichtet werden; Daraufgabe, Angeld. Ein Soldat, welcher angeworben wird, bekommt Handgeld; in welchem Falle es ehedem Laufgeld genannt wurde. Nach den verschiedenen Arten der Verträge, ingleichen nach den verschiedenen Gegenden, bekommt dieses Geld auch verschiedene Nahmen. Geld, welches man dem Gesinde bey dessen Miethung auf die Hand gibt, wird im Hochdeutschen Miethgeld, im Nieders. Medelgeld, Bierkauf, Gottesgeld, in andern Gegenden Haftgeld u.s.f. genannt. 2) Im Handel und Wandel, das erste Geld, welches ein Krämer oder Verkäufer an einem Tage löset. Noch kein Handgeld gelöset haben. Auch der Handkauf.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Handgeld — Handgeld,das:Aufgeld·Angeld·Draufgeld·Draufgabe·Anzahlung+Zuwendung …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Handgeld — genommen haben: nicht mehr zurückkönnen. ›Handgeld‹ ist seit dem 17. Jahrhundert bezeugt als in die Hand gegebenes bares Geld, speziell bei Vertragsabschluß, als eine Art Anzahlung. Der Ausdruck spielte vor allem im militärischen Bereich bei der… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Handgeld — Handgeld, 1) so v.w. Angeld, vgl. Arrha; 2) vornehmlich in Staaten, wo freiwillige Werbung zum Soldaten stattfindet, od. stattfand, das Geld, welches Jemand, der sich zum Soldatenstand verpflichtete, erhielt od. erhält; nach Annahme desselben u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Handgeld — Handgeld, soviel wie Draufgabe (s. d.) oder Werbegeld (s. Werbung), auch das »Laufgeld« bei den Landsknechten (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Handgeld — Hạnd|geld 〈n. 12〉 1. Geldauszahlung zur Bekräftigung eines Vertrages 2. Vermittlungsgebühr, Provision; Sy Aufgeld (2), Draufgeld (1), Draufgabe 3. 〈Mil.; früher〉 Zahlung vor der ersten Löhnung (beim Anwerben von Soldaten) * * * Hạnd|geld, das… …   Universal-Lexikon

  • Handgeld — 1. Handgeld macht keinen Kauf. – Graf, 243, 120. Das Handgeld gehört zu den Formen, durch welche ein Kaufcontract als abgeschlossen erklärt wird. Es heisst auch Toppschilling, Gottes oder Heilgengeistspfennig, gewöhnlicher: Dran oder Draufgeld.… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Handgeld — Hand: Die gemeingerm. Körperteilbezeichnung mhd., ahd. hant, got. handus, engl. hand, schwed. hand gehört wahrscheinlich als ablautende Substantivbildung zu der Sippe von got. hinÞan »fangen, greifen« und bedeutet demnach eigentlich »Greiferin,… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Aufgeld, das — Das Aufgêld, des es, plur. von mehrern Summen, die er. 1) Dasjenige Geld, was man über den gewöhnlichen Werth einer bessern Münzsorte bezahlet, wenn man eine schlechtere Sorte dafür gibt; der Aufwechsel, und mit einem Italiänischen Ausdrucke das… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Haftgeld, das — Das Haftgêld, des es, plur. von mehrern Summen, die er, an einigen Orten das Angeld, welches zur Sicherheit oder Befestigung eines geschlossenen Kaufes darauf gegeben wird; der Haftpfennig. Wo ein Arrha oder Haftpfennig auf den Kauf gegeben… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Laufgeld, das — Das Laufgêld, des es, plur. inus. bey einigen Handwerkern und Künstlern, das Reisegeld, welches der Herr oder Meister einem von einem andern Orte her verschriebenen Gesellen vergütet. In einigen Gegenden wird auch das Handgeld oder Werbegeld,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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