- Hakenrichter, der
Der Hakenrichter, des -s, plur. ut nom. sing. in Esthland, eine Art Polizeyrichter auf dem Lande, welche die Urtheile der Landesregierung mit Zuziehung der Bauern vollziehen. Ihrer sind in Esthland vier, welche aus dem Adel erwählet werden. S. Hakenhufe und Haken 2. 2).
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.