- Halsherr, der
Der Halshêrr, des -en, plur. die -en, an einigen Orten. 1) Der Halsgerichtsherr, S. Halsgericht. 2) Ein Eigenthums- und Gerichtsherr halseigener Unterthanen, S. Halseigen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Der Halshêrr, des -en, plur. die -en, an einigen Orten. 1) Der Halsgerichtsherr, S. Halsgericht. 2) Ein Eigenthums- und Gerichtsherr halseigener Unterthanen, S. Halseigen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Halsherr — Halsherr, der Edele, welcher sonst Recht u. Gewalt über seiner Leibeigenen Leben u. Tod hatte … Pierer's Universal-Lexikon
Tod — 1. Allein der Todt zeigt an, woran man genug muss han. – Henisch, 1500, 24. 2. An den Tod denken, ist der Weg zur Weisheit. Den Arabern gegenüber hat man aber im allgemeinen jede Erwähnung des Todes zu vermeiden. Der Tod ist ein leidiges Wort;… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon