- Ätzbar
Ätzbar, -er, -ste, adj. et adv. 1) Fähig, geätzet zu werden; welche Bedeutung doch wenig vorkommt, ob sie gleich der Ableitungssylbe -bar am angemessensten ist. 2) Fähig zu ätzen, in welchem Verstande besonders die Ätzbarkeit üblich ist, die ätzende Kraft, Ätzkraft, mancher Körper zu bezeichnen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.