Haupthafer, der

Haupthafer, der

Der Haupthafer, des -s, plur. inus. an einigen Orten, eine gewisse Menge Hafers, welche die Unterthanen dem Grundherren zur Erkenntniß des Hauptrechtes oder der Baulebung, jährlich entrichten müssen. Wenn statt desselben ein Huhn gegeben wird, so heißt dasselbe das Haupthuhn, Leibhuhn oder das Halshuhn. S. Hauptrecht.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Leibgeld, das — Das Leibgêld, des es, plur. doch nur von mehrern Summen, die er. 1) An einigen Orten, z.B. im Baiern, ein gewisses Geld, welches die leibeigenen Unterthanen dem Grund und Eigenthumsherren zur Erkenntniß des Leibeigenthumes jährlich entrichten… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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