Leibgeld, das

Leibgeld, das

Das Leibgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er. 1) An einigen Orten, z.B. im Baiern, ein gewisses Geld, welches die leibeigenen Unterthanen dem Grund- und Eigenthumsherren zur Erkenntniß des Leibeigenthumes jährlich entrichten müssen, und welches auch der Leibpfennig, der Leibschilling, und, wenn statt des Geldes ein Huhn, eine Gans, Hafer u.s.f. gegeben wird, das Leibhuhn oder die Leibhenne, die Leibgans, der Leibhafer u.s.f. genannt wird. S. Haupthafer. 2) Auch dasjenige Geld, welches dem Eigenthumsherren bey dem Absterben eines Leibeigenen von den Erben anstatt des ihm sonst gebührenden dritten Theiles der Erbschaft gegeben wird. 3) In einigen Gegenden wird auch die Kopfsteuer oder das Personengeld das Leibgeld oder der Leibpfennig genannt; von Leib, die Person.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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