- Hausen
Hausen, verb. reg. welches von Haus abstammet, in doppelter Gestalt üblich ist, aber im Hochdeutschen wenig mehr gebraucht wird.
1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 1) Wohnen, Aufenthalt an einem Orte haben; in welchem Verstande huson schon bey dem Notker und Winsbeck vorkommt. Minne hat gehuset dar, Schenk Ulrich von Winterstetten. Gerechtigkeit wird auf dem Acker hausen, Es. 33, 16. Gleichwie Sodom und Gomorra umgekehrt ist, daß niemand daselbst wohnen, noch kein Mensch drinnen hausen soll, Jer. 49, 18, 33; Kap. 50, 39, 40. Im Nieders. husen. S. Behausung. 2) In engerer Bedeutung, gemeinschaftlich wohnen; nur noch im gemeinen Leben Oberdeutschlandes. Ein Ehepaar hauset nicht mit einander, wenn es nicht bey einander wohnet. 3) Haus halten, die Haushaltung führen; auch nur im gemeinen Leben, besonders Oberdeutschlandes. Ich hause schon lange, habe schon lange meine eigene Haushaltung. Er weiß nicht recht zu hausen. 4) Poltern, lärmen; wofür auch Haus halten üblich ist. Wer hauset so auf dem Boden? Der Wind hauset gewaltig. 5) Nach einer noch weitern Figur, übel behandeln, schlecht, hart mit etwas umgehen. Schlecht mit etwas hausen, es schlecht verwalten, schlecht damit Haus halten. Die Franzosen haben ehedem in Westphalen sehr übel gehauset.
Wie Venus mit mir haust,
Opitz.
2. Als ein Activum, in seinem Hause Aufenthalt geben, beherbergen, behausen; schon im Schwabensp. Kap. 124 husen, im Nieders. husen, im Dän. huse, im Schwed. husa. Jemanden hausen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.