- Henkermahl, das
Das Hênkermahl, des -es, plur. die -e, im gemeinen Leben die -mähler, die letzte, gemeiniglich feyerliche Mahlzeit eines zum Galgen, und in weiterer Bedeutung, eines jeden zum Tode verurtheilten Missethäters. Das Henkermahl halten. Im mittlern Lat. Coena libera, welches schon bey dem Tertullian vorkommt. Figürlich, die letzte Mahlzeit vor einer traurigen oder unangenehmen Begebenheit; Nieders. Hülgrütt, Heulgrütze, weil sie mit Weinen verzehret wird.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.