- Äußern
Äußern, verb. reg. act. 1) Außer sich in Wirkungen zeigen, von außen gewahr werden lassen. Er äußerte einen starken Verdacht, er ließ merken, daß er einen starken Verdacht habe. Sein Mißfallen an etwas äußern, zu erkennen geben. Der Mensch äußert seinen Willen durch Worte. Die anziehende Kraft, welche der Magnet gegen das Eisen äußert. So auch als ein Reciprocum: sich äußern, außer sich merklich werden. Es wird sich bald äußern, ob es wahr ist. Es äußert sich kein Wild. Die Blattern äußern sich, kommen zum Vorscheine. Die Veränderungsgesetze, nach welchen sich die Kraft der Geschöpfe äußert. So wie es sich seinen Sinnen äußert, von außen darstellet. Es äußern sich allerley Schwierigkeiten. Besonders, durch Worte zu erkennen geben. Der engere Ausschuß hat sich hierüber noch nicht geäußert. 2) Die Verbindung mit etwas aufheben, vermeiden, mit der zweyten Endung des Nennwortes. Sich eines Umganges äußern, denselben zu vermeiden suchen. Wil er sih sin uzzern, im Schwabenspiegel.
Wer ist es, der sich selbst des Grabes äußern kann!
Opitz. Ps. 89.
3) * Sich seiner Vorzüge begeben. Er äußerte sich selbst, Phil. 2, 7; welcher Gebrauch aber außer der biblischen Schreibart im Hochdeutschen nicht mehr üblich ist.
So auch die Äußerung, die Bekanntmachung durch äußere Zeichen. Die Äußerungen der Thiere gegen einander. Großmüthige Handlungen erfordern eine seltene Äußerung der Kraft der Seele. Besonders in der Bedeutung einer Entdeckung durch Worte. Alle diese Äußerungen wurden mit vieler Gleichgültigkeit angehöret.
Anm. Äußern, im Nieders. ütern, Engl. utter, Schwed. yttra, kommt von außer her. Von außen haben die Friesen dagegen ihr üten und die Holländer uylten in eben derselben Bedeutung. Jemanden äußern bedeutet im Osnabrückischen so viel, als einen Leibeigenen aus dem Gute setzen. Außer dem wird es in Niedersachsen auch für ausfragen gebraucht.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.