Hoffolge, die

Hoffolge, die

Die Hoffolge, plur. inus. die Verbindlichkeit, einem fürstlichen Hofe in gewissen Fällen folgen zu müssen. Ingleichen, die Verbindlichkeit der Unterthanen, dem Hofe des Grundherren zu folgen, d.i. ihm die nöthigen Dienste zu leisten.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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