Niederfolge, die

Niederfolge, die

Die Niederfolge, plur. inus. in einigen Gegenden, die Verbindlichkeit der Unterthanen und Vasallen, dem Lehens- und Grundherren in niedern, d.i. geringern Fällen, zu folgen, im Gegensatze der hohen Folge oder Herresfolge; das denn zur Niederfolge die Verbindlichkeit, Verbrecher zu verfolgen und aufzusuchen, die Jagdfolge, Lehensfolge, Hoffolge u.s.f. gehören.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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