Hofhörig

Hofhörig

Hofhörig, adj. et adv. zu einem Herrenhofe gehörig, besonders in Niedersachsen und Westphalen, wo hofhörige Leute, in engerer Bedeutung, eine Art kurmediger Unterthanen, oder solche Leute sind, welche zwar für ihre Personen nicht für leibeigen gehalten werden können, aber doch von ihrem Bauerhofe dem Herrenhofe, zu welchem sie gehören, zu gewissen Pflichten und Diensten verbunden sind, so daß die Leibeigenschaft auf dem Gute haftet. Nach ihrem Tode bekommt der Hofherr nur die Hälfte des vierfüßigen Viehes, dagegen er bey den Eigenhörigen die ganze Verlassenschaft an sich nimmt. Ein hofhöriges Gut, ein solches Bauerngut. Die Hofhörigkeit, oder auch nur die Hörigkeit, die Eigenschaft eines Hofhörigen. Sie werden auch nur schlechthin Hörige genannt, und stehen den Ungehörigen, und an manchen Orten auch den Sonderleuten entgegen, welche letztere nur in Ansehung ihrer Personen leibeigen sind, dagegen ihr Gut frey ist. Übrigens heißen sie auch Hofmänner, Hofleute, und wenn sie einem geistlichen Stifte auf diese Art verwandt sind, Gotteshausleute. Frisch hat sich durch die grobe Aussprache hofheurig verleiten lassen, dieses Wort von Heuer, Pacht, Zins, abzuleiten, als wenn es bloß zu einem Erbzinse verpflichtete Unterthanen wären.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Hör, die — Die Hör, plur. die en, ein nur in Westphalen übliches Wort, wo es bey hofhörigen Gütern so viel als die Lehenwaare bey andern Lehen ist. Ein neuer Besitzer eines hofhörigen Gutes muß um die Belehnung ansuchen, und die Hör bezahlen. Es stammet mit …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ungehörig — Ungehörig, er, ste, adj. & adv. der Gegensatz von gehörig, nicht gehörig. 1. Das ist dazu ungehörig, gehöret nicht dazu. Auch in weiterer Bedeutung, obgleich nur selten, für unerlaubt; unziemlich, in welchem Verstande es mehrmahls bey dem Opitz… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Eigenbehörig — Eigenbehörig, Eigenhörig, adj. et adv. welches nur in einigen Niederdeutschen Gegenden, besonders im Osnabrückischen, für leibeigen üblich ist. Ein eigenbehöriger Unterthan, ein Eigenbehöriger. S. Leibeigen und Hofhörig …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Hörig — Hörig, er, ste, adj. et adv. ein nur in den Zusammensetzungen harthörig, gehörig u.s.f. übliches Wort, wo es auch Hauptwörter auf keit aus sich bilden lässet. In Niedersachsen werden die Hofhörigen noch oft verkürzt die Hörigen genannt, da denn… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Hof, der — Der Hof, des es, plur. die Höfe, Diminut. das Höfchen, Oberd. Höfelein, Höflein. 1. Eigentlich, ein umzäunter, mit einem Zaune, Gehäge, mit einer Mauer, oder auf ähnliche Art befriedigter oder umschlossener oben offener Platz. 1) Überhaupt, in… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Hofbuch, das — Das Hōfbūch, des es, plur. die bǖcher. 1) In einigen Gegenden, besonders Westphalens, ein Buch, worin die Hofhörigen und ihre Rechte verzeichnet sind; S. Hofhörig. 2) An den Höfen, ein Buch, worein die Hofdiener bey ihrem Antritt und Abgang… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Hofgut, das — Das Hofgut, des es, plur. die güter. 1) Ein Gut, oder Landgut, welches einem fürstlichen Hofe gehöret; welches aber am häufigsten ein Kammergut, Domänen Gut u.s.f. genannt wird. 2) Ein zu einem herrschaftlichen Hofe auf dem Lande gehöriges Gut;… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Hofkind, das — Das Hofkind, des es, plur. die er, in Westphalen, ein hofhöriges Kind, ein Kind einer höfhörigen Person, siehe Hofhörig …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Hofknecht, der — Der Hofknecht, des es, plur. die e. 1) Ein Knecht, welcher auf einem Herrenhofe dienet. 2) In Westphalen, ein hofhöriger Knecht, S. Hofhörig …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Hofleute, die — Die Hofleute, sing. inus. 1) Alle Personen, welche an einem fürstlichen Hofe leben, in dessen Diensten bey Hofe sind. Siehe Hofmann. 2) In Westphalen, hofhörige Leute, S. Hofhörig und Hofmann …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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