Eigenbehörig

Eigenbehörig

Eigenbehörig, Eigenhörig, adj. et adv. welches nur in einigen Niederdeutschen Gegenden, besonders im Osnabrückischen, für leibeigen üblich ist. Ein eigenbehöriger Unterthan, ein Eigenbehöriger. S. Leibeigen und Hofhörig.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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