- Amtsfälle, die
Die Amtsfälle, oder Amtsgefälle, singul. inusit. 1) Die Einkünfte aus einem Kammeramte. 2) Sporteln, zufällige Einnahmen, die man vermöge seines Amtes, von welcher Art es auch ist, genießet.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.