Amtsgebühr, die

Amtsgebühr, die

Die Amtsgebühr, noch häufiger aber im Plural, die Amtsgebühren. 1) Überhaupt dasjenige Geld, welches man einem andern für die Verwaltung seines Amtes in einzelnen Fällen entrichten muß; Sporteln, Accidenzien. 2) Besonders, die einem Amte gehörigen Gerichtsgebühren.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Satan — 1. Der Satan fährt zuletzt in Säue. 2. Der Satan fördert, das er hindern will. – Henisch, 1178, 6; Petri, II, 105. 3. Der Satan ist ein Meister aller Künste. Schwed.: Satan är en mästare uti tusende konster. (Törning, 132.) 4. Der Satan ist ein… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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