- Honiggülte, die
Die Honiggülte, plur. die -n, in einigen Gegenden, eine Gülte, d.i. Zins, eine jährliche Abgabe, welche in Honig entrichtet wird; da denn diejenigen, welche zu dieser Gülte verpflichtet sind, Honiggelter heißen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.