- Honigzins, der
Der Honigzins, des -es, plur. inus. der Zins, d.i. die jährliche Abgabe, welche in Honig entrichtet, oder von dem erbaueten Honige gegeben wird; an einigen Orten die Honiggülte.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Der Honigzins, des -es, plur. inus. der Zins, d.i. die jährliche Abgabe, welche in Honig entrichtet, oder von dem erbaueten Honige gegeben wird; an einigen Orten die Honiggülte.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Prischwitz — Prěčecy Gemeinde Göda Koordinaten … Deutsch Wikipedia
Grundzinsen — (Gülten, Bodenzinsen), die meist aus dem grundherrlichen Verbande herrührenden, ihrer Größe nach bestimmten Abgaben, die an Grund und Boden haften und von jedem Besitzer eines verpflichteten Grundstückes als solchem (Zinsmann) an den Zinsherrn zu … Meyers Großes Konversations-Lexikon