- Amtssässig
Amtssässig, adj. et adv. einem Amte in der ersten Instanz unterworfen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Amtssässig, adj. et adv. einem Amte in der ersten Instanz unterworfen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Amtssässig — Schriftsässigkeit, auch (kanzlei)schriftsässig, ist die frühere Bezeichnung für Grundherrschaften (wie zum Beispiel Rittergüter), deren Besitzer unter den obern Landesgerichten als erster Instanz standen, im Gegensatz zu den amtssässigen… … Deutsch Wikipedia
Deutscheinsiedel — Gemeinde Deutschneudorf Koordinaten … Deutsch Wikipedia
Dorfchemnitz — Wappen Deutschlandkarte Hilfe zu Wappen … Deutsch Wikipedia
Rukow — Fischergasse, vormals Stadtwinkel Der letzte Fischerrichter der Stadtwinkler Fischergesellschaft und Ortsrichter der Gemeinde Stadtwinkel … Deutsch Wikipedia
Dotalen — (v. lat.), 1) bei den Römern Sklaven u. Sklavinnen, welche ein Vater seiner Tochter bei ihrer Verheirathung in der Mitgift mitgab u. die daher auch mit der Dos Miteigenthum des Mannes wurden; 2) (Dotalbauern, Pfarrbauern, Wiedemuthsleute), Bauern … Pierer's Universal-Lexikon
Amtsschrift, die — Die Amtsschrift, plur. die en, ein schriftlicher Befehl des Amtmannes; gemeiniglich nur in der R.A. auf Amtsschrift sitzen, einem Amte in der ersten Instanz unterworfen seyn, amtssässig seyn, im Gegensatze des Ausdruckes, auf Kanzelleyschrift… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Schriftsässig — Schriftsässig, adj. et adv. auf Schrift sitzend, d.i. dem Lehens und Landesherren und dessen Kanzelley unmittelbar unterworfen; kanzelleysässig, zum Unterschiede von dem amtssässig. Ein schriftsässiger Edelmann. Schriftsässige Güter … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart