- Jagdbarkeit, die
Die Jāgdbarkeit, plur. inus. 1) Die Eigenschaft eines Thieres, da es jagdbar ist. 2) Bey einigen auch die Jagdgerechtigkeit.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Jāgdbarkeit, plur. inus. 1) Die Eigenschaft eines Thieres, da es jagdbar ist. 2) Bey einigen auch die Jagdgerechtigkeit.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Jagdbarkeit — jagd|bar <Adj.> [mhd. jagebære]: (nach den jagdrechtlichen Bestimmungen) zur Jagd freigegeben: e Tiere, Arten. Dazu: Jagd|bar|keit, die; . * * * Jagd|bar|keit, die; , en: 1. <o. Pl.> jagdbare Beschaffenheit. 2. Berechtigung zur Jagd … Universal-Lexikon
Jagdbarkeit — Jagd|bar|keit, die; … Die deutsche Rechtschreibung
Jagdgerechtigkeit, die — Die Jāgdgerêchtigkeit, plur. inus. die Gerechtigkeit, oder das Recht, die Jagd an einem Orte ausüben zu dürfen; das Jagdrecht, an einigen Orten die Jagdbarkeit, zuweilen auch nur die Jagd schlechthin. S. Wildbann … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Gramatl — Die Kapelle von Gramatl Der Ort Gramatl liegt im südlichen Niederösterreich und gehört zur Marktgemeinde Wartmannstetten (Bezirk Neunkirchen). Inhaltsverzeichnis 1 Geografische Lage 2 Der Ort … Deutsch Wikipedia
Schloss Unterweikertshofen — Schloss Unterweikertshofen, das Schloss in der Ortschaft Unterweikertshofen in der Gemeinde Erdweg, liegt im Landkreis Dachau, in Oberbayern, nördlich von der Landeshauptstadt München entfernt. Inhaltsverzeichnis 1 Baugeschichte 2 Lage … Deutsch Wikipedia
Bar (1) — 1. Bar, ein nur noch in der Zusammensetzung übliches Wort, welches verschiedenen Nenn und Zeitwörtern angehänget wird, und alsdann Bey und Nebenwörter aus ihnen macht. Es bezeichnet aber, 1. Einen Mangel dessen, mit welchem es verbunden ist, wie… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Jagdbar — Jagdbar, das Wild, dessen Verfolgung und Aneignung ausschließlich dem Jagdberechtigten zusteht (s. Jagdrecht). Welche Tiere das sind, richtet sich, auch nach Erlaß des Bürgerlichen Gesetzbuches, nach dem Landesrecht. Die Ausführungsbestimmungen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon