Jagdfolge — (Wildfolge), das Recht, angeschossenes oder angehetztes Wild auch auf fremdem Revier zu verfolgen, ist durch Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden beseitigt. Im Bereich der Gültigkeit des Landrechts war die J. durch die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Jagdfolge — (Nacheile, Wildfolge, Sequela venatoria), die Befugniß des Jagdberechtigten, das auf seinem Revier angeschossene Wild in den fremden Jagdbezirk hinüber zu verfolgen u. dort zu ergreifen. Die J., welche sich als ein altes Herkommen schon im… … Pierer's Universal-Lexikon
Jagdfolge — Jagdfolge, das Recht, die auf der eigenen Jagd verwundeten Thiere in das Jagdgebiet eines Andern zu verfolgen … Herders Conversations-Lexikon
Jagdfolge — Jagd|fol|ge, die (früher): Wildfolge … Universal-Lexikon
Niederfolge, die — Die Niederfolge, plur. inus. in einigen Gegenden, die Verbindlichkeit der Unterthanen und Vasallen, dem Lehens und Grundherren in niedern, d.i. geringern Fällen, zu folgen, im Gegensatze der hohen Folge oder Herresfolge; das denn zur Niederfolge… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Folge (3), die — 3. Die Folge, plur. die n, von dem folgenden Zeitworte folgen. 1. Der Zustand, da eine Person oder Sache auf die andere folgt, ohne Plural. 1) Der Zustand, da eine Sache immer auf die andere folget, eine Reihe. Die Folge der Töne. Die schnelle… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Hans Mittelbach — Hans Hermann Mittelbach (* 19. September 1903 in Berlin; † 1986) war ein deutscher Jurist und der erste Dezernent für die Schutzhaft in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern. Er leitete die Verhaftungsaktionen von politisch Verfolgten … Deutsch Wikipedia
Folge — Folge, 1) (Log.), Bestimmung der Gültigkeit eines Gedankens, Urtheils od. Satzes durch einen vorhergehenden (Grund). In der Form eines Satzes aufgestellt, heißt er Folgesatz, im Gegensatz zu Grundsatz, welcher den Grund enthält. Die Art der… … Pierer's Universal-Lexikon
Landfolge — (Landesfronen), die Verpflichtung der Untertanen zu gemeinen, d.h. keine besondere Vorbildung erfordernden Diensten zum Besten des Landes. Dahin gehörten: Kriegsdienste (Heeresfolge) und Dienste zum Vorspann, insbes. Kriegsfuhren; ferner: Dienste … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Jagdfrohne — Jagdfrohne, die in Folge einer Verbindlichkeit von den Bauern od. Städtern (Jagdfröhner) bei der Jagd zu leistenden Dienste, z.B. das Zusammentreiben des Wildes, das Tragen der Hafen u. ähnlichen Wildes während des Treibens, das Bringen der… … Pierer's Universal-Lexikon