- Judenzins, der
Der Judenzins, des -es, plur. inus. derjenige Zins, welcher den Juden von verborgtem Gelde zu nehmen erlaubt, und an den meisten Orten durch die Gesetze bestimmt ist.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Der Judenzins, des -es, plur. inus. derjenige Zins, welcher den Juden von verborgtem Gelde zu nehmen erlaubt, und an den meisten Orten durch die Gesetze bestimmt ist.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Judenzins — hat zwei unterschiedliche Bedeutungen: Einerseits handelte es sich um die Schutzabgabe (Judenregal), welche Juden an die christliche Obrigkeit zu entrichten hatten; auch die in unregelmäßigen Abständen erfolgende behördliche Konfiskation… … Deutsch Wikipedia
Reichsritterschaft [1] — Reichsritterschaft, sonst der in den verschiedenen Kreisen Deutschlands angesessene, in den Gütern, welche sie als Reichsritter besaßen, keinem Fürsten, sondern dem Kaiser u. dem Reich unmittelbar unterworfene Adel, doch ohne Reichsstandschaft u … Pierer's Universal-Lexikon