Judenzins, der

Judenzins, der

Der Judenzins, des -es, plur. inus. derjenige Zins, welcher den Juden von verborgtem Gelde zu nehmen erlaubt, und an den meisten Orten durch die Gesetze bestimmt ist.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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