- Köhrherr, der
Der Köhrhêrr, des -en, plur. die -en, im Niedersächsischen, besonders in Bremen. 1) Eine obrigkeitliche Person, welche die Aufsicht über die eingebrachten Eßwaaren hat, und solche kosten und taxiren muß, S. Köhren 2. In andern Gegenden der Kieser. 2) Bey den Rathswahlen, derjenige, welcher durch das Los erwählet worden, nebst noch drey andern einen neuen Rathsherren zu erwählen; an andern Orten der Wahlherr.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.