Kührerbe, der

Kührerbe, der

Der Kührêrbe, des -n, plur. die -n, in einigen Gegenden, der jüngste Erbe unter mehrern, so fern er das Kührrecht oder das Recht unter den getheilten Gütern zu wählen hat. S. Köhren.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Kühr — Kühr, Wahl; bes. in manchen Städten so v.w. Rathswahl; daher Kührerbe, der jüngste unter mehreren Erben, in so fern ihm das Kührrecht, d.h. das Recht zu wählen, zusteht. Nach alter deutscher Rechtsregel macht der ältere Bruder bei theilbaren… …   Pierer's Universal-Lexikon

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