- Kührerbe, der
Der Kührêrbe, des -n, plur. die -n, in einigen Gegenden, der jüngste Erbe unter mehrern, so fern er das Kührrecht oder das Recht unter den getheilten Gütern zu wählen hat. S. Köhren.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Der Kührêrbe, des -n, plur. die -n, in einigen Gegenden, der jüngste Erbe unter mehrern, so fern er das Kührrecht oder das Recht unter den getheilten Gütern zu wählen hat. S. Köhren.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Kühr — Kühr, Wahl; bes. in manchen Städten so v.w. Rathswahl; daher Kührerbe, der jüngste unter mehreren Erben, in so fern ihm das Kührrecht, d.h. das Recht zu wählen, zusteht. Nach alter deutscher Rechtsregel macht der ältere Bruder bei theilbaren… … Pierer's Universal-Lexikon