Kammerbothe, der

Kammerbothe, der

Der Kammerbothe, des -n, plur. die -n, ein Bothe, welcher bey einer Finanz-Kammer in Diensten stehet, und von derselben verschickt wird. Ingleichen, der bey einem Kammergerichte als Bothe in Pflichten stehet; vollständiger der Kammergerichtsbothe. Zu den Zeiten der Fränkischen Könige waren die Nuncii Camerae freylich weit vornehmere Personen, kaiserliche Kammerräthe vom ersten Range, welche die Reichseinkünfte verwalteten.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”