Kammerzahlmeister, der

Kammerzahlmeister, der

Der Kammerzahlmeister des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein fürstlicher Kammerbedienter, welcher die zu den unmittelbaren Bedürfnissen seiner Herrschaft bestimmten Gelder in seiner Verwahrung hat und auszahlet. 2) Der Zahlmeister bey einer Finanz-Kammer.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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