Kapplaken, das

Kapplaken, das

Das Kapplaken, des -s, plur. ut nom. sing. in den Niedersächsischen Seestädten, eine Ergetzlichkeit, welche der Schiffer noch über die bedungene Fracht von jeder Tonne erhält; von dem Nieders. Laken, Tuch gleichsam, Tuch zu einer Kappe, Franz. Drap de Chausse, Tuch zu Beinkleidern.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Kapplaken — Kạpp|la|ken 〈n. 14〉 = Kaplaken * * * Kạpp|la|ken: ↑Kaplaken. Kạp|la|ken, Kapplaken, das; s, [aus dem Niederd. < mniederl. kap(pe)laken, eigtl. = Stoff für eine neue Mütze] (Seemannsspr. veraltet): dem Kapitän zustehende Sondervergütung …   Universal-Lexikon

  • Kapplaken — (Seew.), das Geld, welches der Capitän eines Kauffahrers noch über die bedungene Fracht, gleichsam für das Tuch zu einer Kappe, erhält, meistens 4–6 Procent der Fracht; dieses muß im Conoissement angemerkt sein …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kaplaken — Kạp|la|ken 〈n. 14〉 Sondervergütung od. Gewinnanteil für den Schiffskapitän über sein Gehalt hinaus [<ndrl. kaplaken, eigtl. „Laken (= Tuch) zu einer Kappe“] * * * Kạplaken   [niederländisch, eigentlich »Tuch für eine (neue) Kappe«] das, s,… …   Universal-Lexikon

  • Kaplaken — Das Kaplaken (auch Kapplaken, aus dem Niederländischen) ist eine Sondervergütung, die der Kapitän bei erfolgreicher Lieferung der Fracht vom Ladungsempfänger zusätzlich zur vereinbarten Heuer erhält. Das Kaplaken ist frei verhandelbar und lag im… …   Deutsch Wikipedia

  • Primage — (frz., spr. ahsch ), Primgeld, s.v.w. Kapplaken (s.d.); dann Prämie, dann Prämie, die der Ladungsinteressent unter gewissen Bedingungen (z.B. wenn das Schiff als das erste eintrifft) dem Schiffer zu zahlen verspricht …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Ungeld — (Ungelta), 1) Abgabe od. Accise von Getränken, bes. von denen, welche im Einzelnen verkauft werden; 2) Abgabe von Waaren außer dem allgemeinen Zolle; 3) die ordinäre Haverie, das Kapplaken u. andere gewöhnliche Unkosten zusammen …   Pierer's Universal-Lexikon

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