Kebsmann, der

Kebsmann, der

Der Kbsmann, des -es, plur. die -männer, eine Person männlichen Geschlechtes, mit welcher eine weibliche Person ehelich lebt, ohne rechtmäßig mit derselben verbunden zu seyn; ein größten Theils veralteter Ausdruck.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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