Anfechtung, die

Anfechtung, die

Die Anfêchtung, plur. die -en. 1) Die Bestreitung einer Sache mit bloß scheinbaren oder wahrscheinlichen Gründen. Die Anfechtung eines Satzes, einer Meinung. Ingleichen, im gerichtlichen Verstande. Die Anfechtung des Besitzes, eines Gutes, eines Kaufes. In dieser Bedeutung ist der Plural wenig gebräuchlich. 2) Im theologischen Verstande, so wohl Reitzung zum Bösen, als auch Versuchung des Verstandes, z.B. durch Zweifel. Anfechtung leiden. Die Anfechtung überwinden. Zur Zeit der Anfechtung fallen sie ab. Noch mehr aber im Plural. Viele Anfechtungen haben, erdulden.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Anfechtung — 1. Einwand, Einwendung, Protest; (bildungsspr.): Veto; (Amtsspr., Rechtsspr.): Einspruch; (Rechtsspr.): Berufung, Beschwerde, Klage; (bes. Rechtsspr.): Widerspruch. 2. Anziehung, Reiz, Verführung, Versuchung; (geh.): Verlockung. * * *… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Anfechtung — Anfechtung, im weitern Sinn in der Rechtssprache jeder durch Anrufung des Gerichts erfolgende Angriff gegen die Gültigkeit einer Rechtshandlung oder einer Entscheidung. Unter A. im eigentlichen Sinn versteht man (unter Ausscheidung jener Fälle,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Anfechtung — Anfechtung, 1) (Rechtsw.), die Bestreitung der Rechtmäßigkeit u. Rechtsbeständigkeit einer Thatsache od. eines Verhältnisses, z.B. eines Besitzes, eines Vertrags etc. durch Widerspruch u. Ergreifung von Rechtsmitteln; 2) (Moral), Reizung od.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Anfechtung — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Anfechtung (Recht) — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Anfechtung der Vaterschaft — Mit Vaterschaftsanfechtung wird im deutschen Familienrecht eine Gestaltungsklage vor dem Familiengericht bezeichnet, mit deren Erhebung der Kläger begehrt, dass festgestellt werde, dass der Kläger nicht Vater des Kindes sei und das bisherige… …   Deutsch Wikipedia

  • Anfechtung — Bestreitung der Glaubwürdigkeit oder Gültigkeit * * * Ạn|fech|tung 〈f. 20〉 1. Anrufung des Gerichts gegen die Gültigkeit einer Rechtshandlung 2. Versuchung ● einer Anfechtung erliegen, standhalten; allen Anfechtungen zum Trotz * * * Ạn|fech|tung …   Universal-Lexikon

  • Anfechtung — 1. Anfechtung ist ein Salz, welches die Tugend würzt. Lat.: Virescit vulnere virtus. 2. Anfechtung lehrt aufs Wort merken. – Körte, 180; Härlin, 39. Auf die Stimme Gottes, sie thue sich kund in der Natur, Vernunft oder Bibel. 3. Anfechtung lehrt …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Anfechtung außerhalb der Insolvenz — Gegenbegriff zu ⇡ Insolvenzanfechtung. 1. Gesetzliche Regelung: Gesetz betreffend die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Konkursverfahrens i.d.F. vom 5.10.1994 (Anfechtungsgesetz). 2. Zweck: Schutz des einzelnen… …   Lexikon der Economics

  • Anfechtung — Gott zieht an einer Hand, der Teufel an beiden Beinen. «Wilhelm Busch, Aphorismen» Nach dem Zeugnis und der Erfahrung aller Frommen ist die größte Anfechtung, keine Anfechtung zu haben. «Martin Luther» …   Zitate - Herkunft und Themen

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