Kleibewerk, das

Kleibewerk, das

Das Kleibewêrk, des -es, plur. inus. die Arbeit, die Verrichtung des Kleibens, d.i. der Ausfüllung eines Raumes mit angefeuchtetem und durchgeknetetem Lehme, und ein auf diese Art verfertigtes Werk. Dahin gehören die Lehmwände, die Backöfen auf dem Lande, besonders aber die mit Lehm ausgefüllten Fächer hölzerner Gebäude, dergleichen Arbeit auch Bleichwerk, und im Niedersächsischen Kathwerk, von Kath, Koth, Lehm, genannt wird.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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