- Angelöbniß, das
Das Angelöbniß, des -sses, plur. die -sse, die Handlung des Angelobens.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Das Angelöbniß, des -sses, plur. die -sse, die Handlung des Angelobens.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Eid [1] — Eid (Juramentum, Jusjurandum), die Betheuerung der Wahrheit od. die Bestärkung eines Versprechens unter Anrufung Gottes od. einer anderen heilig gehaltenen Person od. Sache als Zeugen der Wahrheit u. Rächer der Unwahrheit. Der E. findet sich bei… … Pierer's Universal-Lexikon
Doctor — (lat.), 1) Lehrer; so hießen bei den Römern zur Kaiserzeit die öffentlichen Lehrer, bes. die Lehrer der Philosophie u. Grammatik, auch beim Heerwesen die Exerciermeister; 2) seit dem 12. Jahrh. Ehrentitel für Gelehrte. Zuerst soll Irnerius um… … Pierer's Universal-Lexikon
Handgelöbniß — (Handgelübde, Handtreue), ein Angelöbniß, welches mit feierlichen Worten u. unter Abstattung des Handschlags an die Person, welcher die Versicherung od. das Versprechen geleistet wird, geschieht. Das außergerichtliche nur einer Privatperson… … Pierer's Universal-Lexikon
Sponsĭo — (lat.), 1) feierliches Angelobniß, Versprechen einer Leistung als Form eines altrömischen Verbalcontractes mit der Formel Spondesne?; 2) ein Friede, welcher von den Feldherrn ohne Wissen u. Willen des Volkes u. Senats geschlossen[585] war daher… … Pierer's Universal-Lexikon
Dunin — Dunin, Martin von D., geb. 1744, studirte seit 1793 im Collegium germ. zu Rom, wurde 1808 Canonicus bei der Metropolitankirche in Gnesen, 1824 Canonicus u. Consistorial u. Schulrath in Posen, 1831 Erzbischof von Gnesen u. Posen, gerieth in… … Pierer's Universal-Lexikon