- Krahnrecht, das
Das Krahnrêcht, des -es, plur. inus. 1) Das Recht, einen öffentlichen Krahn zu halten. 2) In engerer Bedeutung, das Recht des Landesherren, die Schiffer zu verbinden, daß sie alle ihre Waaren an einem bestimmten Orte ausladen und verzollen müssen, die Krahngerechtigkeit.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.