Kreisabschied, der

Kreisabschied, der

Der Kreisabschied, des -es, plur. die -e, in dem Deutschen Staatsrechte, ein Abschied, d.i. ein Beschluß, welchen die Stände eines Reichskreises ehe sie aus einander gehen, abfassen und unterzeichnen; der Kreis Receß.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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