- Kreishülfe, die
Die Kreishülfe, plur. die -n, in dem Deutschen Staatsrechte, die Hülfe an Geld oder Truppen, mit welchen ein Reichskreis den Kaiser oder einen Reichsstand unterstützet.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Kreishülfe, plur. die -n, in dem Deutschen Staatsrechte, die Hülfe an Geld oder Truppen, mit welchen ein Reichskreis den Kaiser oder einen Reichsstand unterstützet.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Kreis — Kreis, 1) (Circulus, Math.), eine ebene geschlossene Linie, deren Punkte alle von einem gewissen Punkte gleiche Entfernung haben. Dieser Punkt heißt Mittelpunkt (Centrum); die vom Kreise begrenzte Fläche heißt Kreisfläche u. der K. selbst zum… … Pierer's Universal-Lexikon