Kuhrgeld, das

Kuhrgeld, das

Das Kuhrgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die er, in einigen Provinzen, z.B. in der Lausitz, dasjenige Geld, welches die neu gewordenen Handwerksmeister an die Grundherrschaft entrichten.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Kühr — Kühr, Wahl; bes. in manchen Städten so v.w. Rathswahl; daher Kührerbe, der jüngste unter mehreren Erben, in so fern ihm das Kührrecht, d.h. das Recht zu wählen, zusteht. Nach alter deutscher Rechtsregel macht der ältere Bruder bei theilbaren… …   Pierer's Universal-Lexikon

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