Laßbrief, der

Laßbrief, der

Der Laßbrief, des -es, plur. die -e, eine schriftliche Urkunde, worin man einen Leibeigenen seiner Leibeigenschaft entlässet, ihn frey lässet.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Leibeigenschaft — Leibeigenschaft, der Zustand einer Person, bei welchem dieselbe nebst ihrer ganzen Nachkommenschaft einem Herrn so unterworfen ist, daß Letzter als Eigenthümer des Leibeignen erscheint u. über denselben alle Rechte eines Eigenthümers auszuüben… …   Pierer's Universal-Lexikon

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